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Die ›Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung‹ Ein Ausblick auf ihre Weiterverfolgung und Überprüfung

Die im September 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sind rechtlich nicht verbindlich, ihre Umsetzung soll jedoch überprüft werden. Dafür sollen freiwillige Verfahren sorgen. Bei den Vereinten Nationen soll das Hochrangige Politische Forum zu nachhaltiger Entwicklung (HLPF) eine maßgebliche Rolle spielen, bei dem im Juli 2016 erstmals Überprüfungen (Reviews) durchgeführt werden – unter deutscher Beteiligung.

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