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Deutsche Leistungen an den Verband der Vereinten Nationen

Die Aufgaben, die die Vereinten Nationen im Auftrag ihrer Mitglieder erbringen, werden zum einen durch Pflichtbeiträge (zum regulären Haushalt und zu den gesonderten Haushalten für die Friedensoperationen) finanziert, zum anderen durch freiwillige Leistungen (so die Fonds und Programme). Grundlage für die Erhebung der Pflichtbeiträge zum regulären Haushalt ist bei den UN eine von der Generalversammlung jeweils für drei Jahre beschlossene Beitragsskala; die derzeit gültige umfaßt den Zeitraum 1998 bis 2000, sie ist in VN 1/1998 auf S. 21f. wiedergegeben. Zur künftigen Lastenverteilung stehen in diesem Jahr schwierige Verhandlungen an, da die Vereinigten Staaten, die als einzige von der seit Jahren geltenden Obergrenze von 25 vH profitieren, deren Verminderung auf 22 vH fordern, was zu Lasten der übrigen Mitglieder ginge.

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