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Der Internationale Seegerichtshof – eine erste Bilanz

Seit nahezu vier Jahren besteht nunmehr der Internationale Seegerichtshof (ISGH; englisch: International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) mit Sitz in Hamburg. Inzwischen hat er sich eine Verfahrensordnung gegeben und drei Urteile sowie zwei einstweilige Anordnungen erlassen. Zudem mußte sich ein Drittel seiner Richter der Neuwahl durch die Vertragsstaaten stellen; auch sind der Präsident und der Vizepräsident vom Richterkollegium neugewählt worden. Somit erscheint es gerechtfertigt, eine vorsichtige Zwischenbilanz zu ziehen. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß der Aufbau dieses Gerichts keineswegs abgeschlossen ist; vor allem hat es den angestrebten Personalbestand bisher nicht erreicht. Wichtiger aber ist, daß bislang noch keine ausreichende Anzahl von Fällen an den Seegerichtshof herangetragen wird. Insofern konnte er sein Profil noch nicht voll entwickeln. Erfahrungsgemäß dauert es aber Jahre, bis ein neu etabliertes internationales Gericht in der Staatengemeinschaft akzeptiert ist. So gesehen, hatte der ISGH mit vier Fällen einen guten Start.

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