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Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) Ein neues Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen

In den nunmehr 44 Jahren ihres Bestehens haben die Vereinten Nationen ein so eindrucksvolles wie komplexes System der internationalen Förderung und des weltweiten Schutzes der Menschenrechte aufgebaut. Das Kernstück dieses Systems bilden die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 sowie die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 1966: der sogenannte Menschenrechtskodex (›International Bill of Rights‹). Während der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte allgemein (und auch in dieser Zeitschrift) große Aufmerksamkeit erfahren hat, steht der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (im folgenden: IPWSKR), ganz im Schatten seines ›liberalen‹ Bruders - jedenfalls im Westen. Dies hat sozusagen systemimmanente wie auch historische Gründe: Die dem westlichen Grundrechtsdenken verpflichteten Staatsverfassungen verbürgen in erster Linie grundrechtliche Unterlassungs- und Abwehrrechte und stellen die Sicherung der individuellen Freiheit in den Mittelpunkt. Dies steht in der langen Tradition der abendländischen Grundrechtsphilosophie und ihrer praktischen Verwirklichung, bei der es vor allem um eine umfassende Justitiabilität dieser Rechte und um einen möglichst lückenlosen Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte ging.

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