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Das Veto in eigener Sache

Russlands Veto im Sicherheitsrat gegen einen Resolutionsentwurf am 25. Februar 2022 zur Verurteilung seines Angriffskriegs ist nach der UN-Charta unzulässig. Unklar sind jedoch die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen. Hier ist die Generalversammlung gut beraten, ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) anzufordern.

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