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Chance vertan

Der Bundestag ist in die Sommerpause gegangen, ohne den Gesetzesentwürfen zur Ratifikation des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und zur damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen. Obwohl unter den Fraktionen große Einigkeit über das Ziel eines raschen Beitritts Deutschlands zum Statut besteht, blieb die Angelegenheit unerwartet im Rechtsausschuß hängen. Dort wird seit längerem über den Wortlaut der Neuformulierung des Grundgesetz-Artikels 16 gestritten, dessen Absatz 2 eine Auslieferung von Deutschen an das Ausland verbietet. Von diesem Grundsatz soll künftig bei Überstellungen an ein internationales Gericht oder an EU-Staaten abgesehen werden. Doch wie soll die Formulierung genau lauten?

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