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Bewahrung des Friedens und Herrschaft des Rechts UN-Charta: Überprüfung, nicht ›Änderung‹ erforderlich

Meine Entscheidung, Rechtswissenschaften zu studieren, hat sich für mein Leben als besonders bedeutungsvoll erwiesen. Als Professor für Völkerrecht an der ›Universidad Nacional Autönoma‹ von Honduras (UNAH) konnte ich später feststellen, dass das positive Recht zwar in den Büchern steht, es für den Rechtsanwalt aber nicht so sehr darauf ankommt, Kenntnisse der Rechtswissenschaft zu haben, sondern das Leben zu kennen. Doch war mir nie klar, auch wenn ich es als Politiker ahnte, dass ich Jahre später noch einmal aus dem Bücherregal ein Büchlein mit »blassblauem« (wie es in einer Strophe unserer Nationalhymne in bezug auf die Farben unserer Nationalfahne heißt) Einband herausnehmen sollte: die ›Charta der Vereinten Nationen‹ mit ihren berühmten 111 Artikeln, die mehr als alles andere zum Erhalt des Weltfriedens beigetragen haben.

Zudem verstehe ich, daß es für jemanden, der in einem Staat Verantwortung für andere Menschen trägt, auch wichtig ist, seine Schritte an den Regeln der Moral und des Rechts auszurichten. Als ich mich intensiver mit der Betrachtung zwischenstaatlicher Einrichtungen beschäftigte, mußte ich mit Bewunderung die Voraussicht, Ernsthaftigkeit und Weitsicht der Gründer der Vereinten Nationen anerkennen, die uns eine internationale Organisation hinterlassen haben, von der viele meinten, sie sei nur ein weiterer Versuch, eine Weltordnung aufzubauen. In den 50 Jahren ihres Bestehens hat sie jedoch die Fähigkeit bewiesen, nicht nur die verschiedenen Krisen, die es in dieser Zeit gegeben hat, zu bewältigen, sondern auch und vor allem den schwierigen Auftrag, der ihr übertragen wurde, zu erfüllen, nämlich künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren.

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