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Gedanken zur Effektivierung des Sicherheitsrats

Artikel 24 (1) der Charta der Vereinten Nationen überträgt dem Sicherheitsrat ›die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit‹. Dessen ungeachtet nimmt die Zahl größerer und kleiner Konflikte, vor allem in weiten Teilen der Dritten Welt, ständig zu. Demgegenüber hat sich der Sicherheitsrat nur als bedingt handlungsfähig erwiesen. Zunehmend wächst heute das aktuelle Bedrohungsbewusstsein und die Erkenntnis, dass die relative Stabilität des Staatensystems weniger auf Akten guten Willens seitens der Staaten als vielmehr auf der Struktur gegenwärtiger Machtkonstellation beruht. Als stabilisierender Faktor des militärisch bipolar und wirtschaftlich pentarchisch strukturierten, sich politisch multipolar entwickelnden Internationalen Systems hat sich das ›nukleare Patt‹ erwiesen, dessen Fortbestand die Grundbedingung für die Aufrechterhaltung des ›Gleichgewichts des Schreckens‹ zu sein scheint.

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