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Aus der Geschichte des Vetorechts

Seit 1950 hat die Generalversammlung im Verhältnis zum Sicherheitsrat an Bedeutung gewonnen und ihn auch auf seinem eigensten Gebiet, der Friedenswahrung, zurückgedrängt. Aus verschiedenen Gründen ist hierin eine Wandlung eingetreten. Sie wird weitergehen, und zwar in Richtung auf die in der Charta für den Rat vorgesehenen Befugnisse. Es ist deshalb nicht nur interessgnt, sondern zur Beurteilung der Vorgänge in den Vereinten Nationen auch notwendig, die Erwägungen zu kennen, die in der Gründerzeit der UN über die Befugnisse des Sicherheitsrats vorgebracht wurden.

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