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Zwei politische Testamente — Hammarskiöld und U Thant

Einmal jährlich geben die Vereinten Nationen ihrem höchsten Beamten das Recht, sich über die Lage der Organisation zusammenfassend zu äußern. Es ist der Jahresbericht, den der Generalsekretär gemäß Ari. 98 der Charta der Vollversammlung vorzulegen hat, der diese Gelegenheit bietet. Die Einleitung zum Jahresbericht, die dem vom Sekretariat zusammengestellten, stets mehrere Wochen vor der Eröffnung der Vollversammlung veröffentlichten Rechenschaftsbericht über die Details gewohnheitsmäßig erst unmittelbar vor dem Zusammentritt der Versammlung folgt, wird immer mit Spannung erwartet.

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