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Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta Chancen und Risiken der aktuellen Sicherheitsratspraxis

In Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen sind Maßnahmen bei Friedensbedrohungen und Angriffshandlungen geregelt. Dieses Kernstück des Systems der ›kollektiven Sicherheit‹ sollte die Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs neu ordnen. In den neunziger Jahren ist es im Zuge der Diskussion um einen ›erweiterten Sicherheitsbegriff‹ in der Praxis des UN-Sicherheitsrats zu einer Entgrenzung der Interpretation von Artikel 39 UN-Charta gekommen. Die Ausweitung des Instrumentariums der Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII ist allerdings mit Problemen verbunden. Die Vereinten Nationen sollten sich auf den Kern des Projekts einer ›verfassten Staatengemeinschaft‹ besinnen.

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