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Zur Befolgung von UN-Menschenrechtsentscheidungen

Fast alle UN-Menschenrechtsvertragsorgane entscheiden über Menschenrechtsverletzungen in Individualbeschwerdeverfahren, aber Ausmaß und Qualität der Befolgung dieser Entscheidungen sind bisher kaum erforscht. Neue Untersuchungen zeigen, dass der Befolgungsgrad insgesamt geringer ist als bei Urteilen regionaler Menschenrechtsgerichtshöfe. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

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