Der Verband der Vereinten Nationen besitzt vielfältige Berührungspunkte zur Nutzung des Weltraums. Bereits ein Jahr nach dem Start des ›Sputnik‹, des ersten künstlichen Erdtrabanten, wurde ein Adhoc- Ausschuß der Generalversammlung eingerichtet, der sich mit den Fragen befassen sollte, die das beginnende Zeitalter der Raumfahrt aufwarf. Seitdem haben sich innerhalb des UN-Systems drei Ebenen der Beschäftigung mit der Weltraumnutzung herausgebildet. Zum einen wird versucht, die internationale Zusammenarbeit in der Raumfahrt zu fördern, um insbesondere auch den Entwicklungsländern die Möglichkeit zu geben, von den vielfältigen Satellitenanwendungen zu profitieren. Zum zweiten wurde sehr schnell ein internationaler rechtlicher Rahmen, das Weltraumrecht, ausgearbeitet, welcher kontinuierlich weiterentwickelt wird. Und zum dritten bedienen sich auch immer mehr Einrichtungen des UN-Systems der Raumfahrtanwendungen, um ihre Ziele zu erfüllen. Gebündelt werden die Anstrengungen auf diesen drei Ebenen in größeren Zeiträumen im Rahmen von globalen Konferenzen zur Weltraumnutzung. Die bislang letzte fand 1999 statt und soll – auch vor dem Hintergrund, daß sie im nächsten Jahr einer Ergebnisüberprüfung durch die Generalversammlung unterzogen wird – als Ausgangspunkt für eine detaillierte Betrachtung der drei genannten Ebenen der Beschäftigung der Vereinten Nationen mit der Raumfahrt dienen.