Das Völkerstrafrecht hat mit der Einrichtung der beiden Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, vor allem aber mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), enorme Fortschritte gemacht. Doch erfüllen die Gerichtshöfe auch ihr Mandat, die Wahrheit über die von ihnen behandelten Verbrechen herauszufinden? Der Autor, ehemaliger Richter an den Ad-hoc-Gerichtshöfen, kommt zu dem Schluss, dass das den Gerichtshöfen zugrunde liegende anglo-amerikanische Rechtssystem des ›common law‹ dem Ziel der Wahrheitsfindung nur bedingt gerecht wird. Dennoch seien die Gerichtshöfe unverzichtbare Instrumente in einer globalisierten Welt. Für die Zukunft sei es wünschenswert, den IStGH in einen genuinen UN-Gerichtshof umzuwandeln.