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Verwirklichung sozialer Menschenrechte durch internationale Kontrolle Die Berichtspflichten gegenüber der ILO

Die im Zusammenhang mit den Friedensverträgen nach dem Ersten Weltkrieg gegründete Internationale Arbeitsorganisation hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem dauerhaften Weltfrieden durch Förderung der sozialen Gerechtigkeit beizutragen. Menschlichere Arbeitsbedingungen sollen durch Mindestnormen erreicht werden, die in möglichst vielen Staaten gleichmäßig zur Anwendung kommen, weil nur ihre gleichmäßige Anwendung dem Schutz der Arbeitnehmer dienen und gleichzeitig eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen verhindern kann. Die schon in der Präambel ihrer Verfassung festgelegten und an vielen Einzelheiten der Arbeitsbedingungen verdeutlichten Bereiche, in denen das Ziel verfolgt werden soll, sind gegen Ende des Zweiten Weltkrieges 1944 in der Generalversammlung von Philadelphia erneut und ausführlicher aufgezählt worden. Sie reichen von Vollbeschäftigungspolitik über Hebung des Lebensstandards, Chancengleichheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Schutz von Leben und Gesundheit, Schutz der Jugend und der Mutterschaft bis zur sozialen Sicherheit, und wollen die gesamte Welt umfassen.

Die Tätigkeit der Organisation geht in Verfolgung des ihr gesetzten Ziels in mehrere Richtungen: Aufstellung der internationalen Normen, Förderung der Möglichkeiten zu ihrer Durchführung und Kontrolle ihrer Durchführung. Dazu hat die ILO eine Reihe von Mechanismen entwickelt, die sich auf die von den Mitgliedstaaten zu erstattenden Berichte stützen, sodass die Berichtspflichten einen Hauptbestandteil der den Mitgliedstaaten gegenüber der Organisation obliegenden Verpflichtungen darstellen.

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