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Unterwerfung mit Einschränkungen

Deutschland hat sich endlich der generellen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs unterworfen. Dies ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass diese Unterwerfung nicht ausnahmslos gilt. Die deutschen Vorbehalte betreffen wichtige, sensible Politikbereiche und mindern die Signalwirkung erheblich.

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