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Terrorismus und Selbstverteidigung Voraussetzungen und Umfang erlaubter Selbstverteidigungsmaßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001

Nach den am 11. September dieses Jahres verübten Anschlägen gegen die Vereinigten Staaten fiel es schwer, »angemessene Worte der Verurteilung für jene zu finden, die diese widerwärtigen Attacken planten und ausführten«. So Generalsekretär Kofi Annan bei Eröffnung der 56. Ordentlichen Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Er wies auf die zuvor mehrfach getroffene Feststellung dieses UN-Hauptorgans hin, »daß terroristische Akte niemals gerechtfertigt sind, ungeachtet aller wie auch immer gearteter Beweggründe«. Generalversammlung und Sicherheitsrat haben rasch ihre Entschlossenheit bekundet und auch unter Beweis gestellt, der in dieser Erscheinungsform neuen Herausforderung zu begegnen. Ihr muß auch das Völkerrecht durch eine gegebenenfalls rechtsfortbildende Auslegung seiner Normen Rechnung tragen.

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