Standpunkt | Wohin steuert das UNODC?

Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Vereinten Nationen anpassen müssen – auch im Hinblick auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität, die zunehmend zu einer zentralen Herausforderung für Frieden und Sicherheit innerhalb des UN-Systems geworden ist. Der Aufgabenbereich der Vereinten Nationen wird immer breiter gefasst, zunehmend zersplittert und weist eine mangelnde Koordinierung in der Umsetzung auf. So stehen beispielsweise mehr als 70 Prozent aller UN-Mandate in einem Zusammenhang mit illegalen Märkten. Darüber hinaus wird auch die Arbeit des UN-Sicherheitsrats von grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität beeinflusst. Im Jahr 2024 hatten über 50 Prozent der verabschiedeten Resolutionen einen Bezug zu illegalen Märkten.
Trotz der wachsenden Auswirkungen der organisierten Kriminalität auf Frieden und Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gibt es keine globale Strategie, um dieser Bedrohung zu begegnen. Zwar existiert das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (United Nations Convention against Transnational Organized Crime – UNTOC), das von fast allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Doch trotz seiner nahezu universellen Annahme und seines 25-jährigen Bestehens gibt es noch immer zu viele sichere Rückzugsräume für die Organisierte Kriminalität. Zudem gibt es einige Staaten, die Organisierte Kriminalität zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.
Die Belege für die Wirksamkeit dieses Übereinkommens und der damit verbundenen Programme des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime – UNODC) sind lückenhaft, da kein funktionierendes Überprüfungsverfahren existiert und keine wirksame öffentliche Kontrolle stattfindet. In den 25 Jahren seit seiner Verabschiedung wurden lediglich zwei Länderüberprüfungen abgeschlossen. Diese Überprüfungsverfahren sind staatlich gelenkt, bieten der Zivilgesellschaft nur begrenzten Zugang, weisen einen Mangel an unabhängigen Daten und Analysen – und damit an Rechenschaftspflicht – auf. Der Mechanismus verfügt über begrenzte Ressourcen, keinerlei Sanktionen und erfährt nur geringe politische und mediale Aufmerksamkeit. Es bietet sich daher eine Gelegenheit für neues Engagement, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Ernennung einer neuen UNODC-Exekutivdirektorin oder eines neuen -Exekutivdirektors.
Daher sollte das UNODC gemeinsam mit den am stärksten engagierten Mitgliedstaaten eine neue Vision und Strategie entwickeln, um das Versprechen des UNTOC zu verwirklichen – einschließlich eines möglichen neuen Protokolls zu Umweltkriminalität sowie des neuen Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität – und dabei die Arbeit der hochrangigen Sachverständigengruppe zu grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität bestmöglich zu nutzen, unter anderem durch die Einrichtung eines unabhängigen Forschungs- und Beobachtungszentrums für grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität unter UN-Schirmherrschaft; durch bessere Nutzung vielfältiger und neuer Datenquellen sowie mehr Multi-Akteursansätze, da die bloße Verabschiedung von Regeln nicht automatisch zu Veränderungen führt; durch die Förderung kritischer Evaluierung und Kontrolle, einschließlich der Einführung von Sanktionen oder zumindest öffentlicher Rechenschaftspflicht, etwa durch die Benennung von Staaten, die in Organisierte Kriminalität verwickelt sind; durch die Unterstützung zivilgesellschaftlich geführter Bewertungen sowie die Förderung eines globalen hochrangigen UNTOC-Überprüfungsprozesses und einer Konferenz auf hoher politischer Ebene, um die neue Vision und Strategie voranzutreiben.
