Menü

Standpunkt | Flucht braucht Schutz, Erinnerung braucht Kontext

Dr. Roland Borchers ist seit Juni 2026 Direktor der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin. In seinem Standpunkt geht er der Frage nach, was Flüchtlingsschutz und Erinnerung heute verbindet.

Vor 75 Jahren, am 28. Juli 1951, wurde das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge verabschiedet. Die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention bildet die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie resultiert aus dem Zweiten Weltkrieg und bezog sich auf nichtdeutsche Flüchtlinge in Europa. Bald stellte sich heraus, dass auch auf anderen Kontinenten Menschen flüchten mussten oder vertrieben wurden: Die zeitlichen und geografischen Beschränkungen wurden mit dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 aufgelöst.

Kernstück des Abkommens ist das Verbot der Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip): Menschen dürfen nicht in Herkunftsländer zurückgeschickt werden, wenn ihnen dort Gefahr droht. Der Flüchtlingsstatus steht Menschen zu, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, da sie dort aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer politischen Haltung oder ihrer sozialen Stellung von Verfolgung bedroht sind.
Elementar für das Zustandekommen der Flüchtlingskonvention war die Konferenz von Évian, die im Juli 1938 am Genfer See stattfand. Dort berieten Abgesandte von 32 Staaten über den Umgang mit Jüdinnen und Juden, die sich unter dem wachsenden Druck der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zum Verlassen Deutschlands gezwungen sahen. Die Konferenz war ein Fiasko, weil faktisch kein Land bereit war, Jüdinnen und Juden in größerem Umfang aufzunehmen. Damit war klar: Flüchtlingsschutz darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen.

Zwischen der Konferenz von Évian und dem Abkommen von Genf lag der Zweite Weltkrieg, infolgedessen Millionen Menschen ermordet wurden, auf die Flucht gehen mussten oder vertrieben wurden. Eine besonders große Flüchtlingsgruppe bildeten die Deutschen, rund 14 Millionen Menschen – und dabei hatten gerade die Deutschen diesen Krieg vom Zaun gebrochen. Diesem gesamten Themenspektrum widmet sich das Berliner ›Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung‹, das fast gleichzeitig mit dem Jubiläum der Flüchtlingskonvention in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen feiert. Das Dokumentationszentrum hat den Auftrag, Flucht und Vertreibung »im Geiste der Versöhnung« gemäß Stiftungsgesetz aufzuarbeiten. Dieser Auftrag des Gesetzgebers ist ambitioniert. Wie erreicht man Versöhnung, wenn die Kriege zwar beendet sind, aber die Wunden nicht verheilt und die Konflikte nicht vergessen?
Die Konferenz von Évian und die Genfer Flüchtlingskonvention sind Thema in der Dauerausstellung des Dokumentationszentrums. Diese stellt Flucht und Vertreibung der Deutschen in den Mittelpunkt und ergänzt sie um die nationalsozialistischen Verbrechen und andere Zwangsmigrationen im 20. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Einerseits macht diese vielfältige Kontextualisierung das Thema verständlich, weil sie sehr viele Anknüpfungspunkte bietet und für die Bildungsarbeit essenziell ist, die oft von der Gegenwart ausgeht. Andererseits ist dieser breite Kontext umstritten, weil er das Kernthema des Hauses – Flucht und Vertreibung der Deutschen – überdecke. Jochen Buchsteiner kritisierte im Juni 2026 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, im Dokumentationszentrum werde »Zwangsmigration als internationales Phänomen mit gleichsam austauschbaren Schicksalen« dargestellt. 

Von einem »internationalen Phänomen« zu sprechen, ist durchaus berechtigt, vor allem im 20. und 21. Jahrhundert. 75 Jahre sind seit der Genfer Flüchtlingskonvention vergangen. Millionen Menschen wurde auf dieser Grundlage geholfen, aber trotz der Abkommen und gerichtlicher Ahndung sind heute nahezu mehr Menschen denn je auf der Flucht vor kriegerischen Konflikten und politischer Verfolgung. »Austauschbar« sind die Schicksale jedoch nicht. Und dieser Eindruck sollte auch nicht entstehen.
 

Das könnte Sie auch interessieren


  • Für ein Protokoll zum Schutz von Klimaflüchtlingen

    Global Governance zur Anpassung an eine wärmere WeltFür ein Protokoll zum Schutz von Klimaflüchtlingen

    19.02.2008
    Der Klimawandel könnte die größte Flüchtlingskrise in der Geschichte der Menschheit auslösen. Über 200 Millionen Menschen, insbesondere in Afrika und Asien, könnten im Laufe des Jahrhunderts gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen, um an anderen… mehr

  • Sozialpakt | 57. bis 59. Tagung 2016

    Sozialpakt | 57. bis 59. Tagung 2016

    18.12.2017
    - Rückstau bei Staatenberichten abgebaut - Stärkung der Rechte von Geflüchteten - Zugang zum Internet mehr

  • Vorreiter Ungarn

    Vorreiter Ungarn

    01.10.1989
    Ungarn ist im März 1989 als erster Mitgliedstaat des Warschauer Paktes der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten. Dieser vor kurzem noch unvorstellbare Schritt zeigt erneut, welche tiefgreifenden Veränderungen sich gegenwärtig in den Staaten… mehr

  • Ein Jahr nach den New Yorker Gipfeln

    Ein Jahr nach den New Yorker Gipfeln

    17.10.2017
    Ein Jahr nach den New Yorker Gipfeltreffen zu Flucht und Migration arbeitet die internationale Staatengemeinschaft an der Ausarbeitung eines globalen Flüchtlings- und eines Migrationspakts. Die Prozesse bieten eine Chance, die internationale… mehr

  • Das Weltflüchtlingsproblem

    Das Weltflüchtlingsproblem

    01.10.1989
    Besprechung des Buches: Opitz, Peter J. (Hrsg.), Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen, München: Beck (Beck'sche Reihe, Bd.367) 1988. mehr