Es ist eher ein Zufall, daß die Konferenz über die Verlängerung des 1968 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (kurz: Nichtverbreitungsvertrag, NW) in das Jubiläumsjahr der Weltorganisation fällt, und in der Tat weist die für den 17. April bis zum 12. Mai angesetzte Tagung in New York kaum Bezüge zu den beiden großen Weltkonferenzen dieses Jahres (Weltsozialgipfel in Kopenhagen und Weltfrauenkonferenz in Beijing) auf. Allerdings verweist sie auf die zentrale Aufgabe der UN: die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Zudem könnte ein Scheitern im Frühjahr in New York schwerwiegende Auswirkungen auf das gesamte Geflecht der internationalen Beziehungen haben. Auszuschließen ist ein Mißlingen keineswegs, zumal sowohl die zweite als auch die vierte Überprüfungskonferenz des NW im Streit ohne die Annahme eines Schlußdokuments endeten und tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten unter den Vertragsparteien von Anfang an die Regel waren. Die diesjährige Konferenz soll allerdings nicht nur dazu dienen, die übliche Bestandsaufnahme vorzunehmen, vielmehr ist auf ihr zu entscheiden, ob dieser Vertrag befristet oder unbefristet weitergilt. Dies bedeutet nicht, wie immer wieder behauptet, daß der NW in diesem Jahr ausläuft. Es geht einzig um die Modalitäten seiner Verlängerung. Allerdings bestimmen diese Modalitäten ganz wesentlich das weitere Schicksal des Vertragswerkes und damit der internationalen Politik für die nächsten Jahrzehnte. Der Konferenz in New York kommt daher eine Schlüsselrolle für die weitere Ausgestaltung der internationalen Politik im Sinne von Ordnungspolitik zu. Sie hat ganz besonders für die Bundesrepublik Deutschland einen zentralen Stellenwert, da unser Land als nichtnuklearer Industriestaat ein ausgeprägtes Interesse daran hat, daß das internationale Nichtverbreitungsregime erhalten bleibt und fortentwickelt wird.