Standpunkt | Nach der deutschen Nichtwahl in den UN-Sicherheitsrat

Die erstmalige Nichtwahl in den Sicherheitsrat war ein Schock. Ob es ein heilsamer Schock war, wird sich in acht Jahren herausstellen, wenn Deutschland wieder kandidiert. Damit die Bundesrepublik nicht noch einmal mit leeren Händen dasteht, müssen drei notwendige Lehren gezogen werden:
Erstens war es richtig, dass die Bundesregierung offiziell deutsche Kandidaturen für die Jahre 2035/2036 sowie 2043/2044 angemeldet hat. Aber dabei darf es nicht bleiben. Der Wahlkampf muss jetzt begonnen werden; im Auswärtigen Amt sollte ein Sonderbotschafter für die Wahl in den Sicherheitsrat ernannt werden, der rasch so viele Gegenseitigkeitsabsprachen wie möglich vereinbart. Österreich hat genau dies in bewundernswerter Weise demonstriert.
Zweitens waren die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auswärtigen Amt und im Kanzleramt sich der Herausforderung bewusst. Ihr Problem bestand darin, ihre jeweiligen Hausspitzen von der Notwendigkeit eines langfristigen Engagements zu überzeugen. Während Österreich bei der letzten Generalversammlung den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Außenministerin nach New York entsandte, ist der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin geblieben. Das konnte Außenminister Johann Wadephul nicht wettmachen, zumal die österreichische Regierung dafür sorgte, dass diese unterschiedlichen Herangehensweisen nicht in Vergessenheit gerieten.
Drittens muss in Deutschland dringend eine Grundsatzdebatte über den Stellenwert des Völkerrechts geführt werden. Hier ist in den letzten Jahren eine erschreckende Relativierung zu beobachten. Der ehemalige Bundeskanzler Konrad Adenauer erinnerte im Jahr 1962, auf dem Höhepunkt der Kubakrise, mit der die Welt nach dem Mauerbau in Berlin und dem Versuch der Sowjetunion, atomwaffenfähige Raketen auf der Insel zu stationieren, konfrontiert war, in einer Ansprache an die Bedeutung der »Kraft des Rechts«. US-Präsident John F. Kennedy hat seinerzeit nicht auf den Rat seiner Mitarbeiter gehört, die einen militärischen Präventivschlag empfohlen hatten, und stattdessen die Krise diplomatisch gelöst. Und am Ende ist auch die Berliner Mauer wieder gefallen. Adenauer war es auch, der gemeinsam mit Charles de Gaulle die deutsch-französische Versöhnung und die europäische Integration auf den Weg brachte. Ihnen und anderen ist es zu verdanken, dass europäische Konflikte heute nicht mehr wie in der Zeit von 1870 bis 1945 auf dem Schlachtfeld mit Millionen Opfern ausgetragen, sondern auf der Grundlage des Rechts und auf friedlichem Weg gelöst werden – sei es im Ministerrat in Brüssel oder vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Diesem Integrationsprozess verdanken wir die längste Periode des Friedens auf unserem Kontinent. Den Gründerinnen und Gründern der Bundesrepublik verdanken wir, dass das Völkerrecht mit Artikel 25 im Grundgesetz verankert ist. All das scheint in Vergessenheit zu geraten, wenn heute von Teilen der Bundesregierung das Völkerrecht relativiert wird. Über die verheerenden Auswirkungen dieser Position machen sich die Verantwortlichen keine Vorstellung: Deutschland wird Doppelmoral vorgeworfen, wenn es zu Recht die Untaten Russlands oder der Hamas anprangert, bei den von Israel und den USA begangenen Kriegsverbrechen jedoch teilweise um Verständnis wirbt. Es bedarf dringend einer Rückbesinnung auf das von Adenauer gelegte Fundament unserer Außenpolitik: Es gilt, auf die »Stärke des Rechts« zu setzen und nicht dem »Recht des Stärkeren« zu verfallen. Wenn wir uns nicht nur zum Völkerrecht bekennen, sondern den Worten auch Taten folgen lassen, können wir mit Optimismus auf die nächste Sicherheitsratskandidatur blicken.




