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Menschenrechte und Profit

An jedem 10. Dezember gedenken die Vereinten Nationen des Tages, an dem im Jahre 1948 in Paris die Generalversammlung die berühmte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte annahm. Die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung sind im Laufe der Jahre immer mehr zum Leitbild für Würde und Wert des Individuums geworden, zugleich aber auch zum Maßstab, an dem sich die Staaten bei der Durchsetzung der Menschenrechte messen lassen müssen. Ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte selbst rechtlich auch unverbindlich, so hat sie dennoch Eingang in viele nationale Grundgesetze gefunden. Ihre wichtigsten, für die beigetretenen Staaten rechtsverbindlichen Folgedokumente sind die beiden großen Menschenrechtspakte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt für soziale, humanitäre und kulturelle Rechte. Gerade in diesen Tagen treten sie völkerrechtlich in Kraft: der soziale Pakt am 3. Januar 1976 und der politische Pakt am 23. März 1976 (siehe S. 26). - Den Tag der Menschenrechte nimmt die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen jährlich wahr, um die deutsche Bevölkerung in besonderem Maße auf die Bedeutung der Menschenrechte und auf Möglichkeiten ihrer Durchsetzung hinzuweisen. Zum 10. Dezember 1975 sprach der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Egon Bahr zum Thema Menschenrechte unter Herausstellung ihrer wirtschaftlichen Komponente in der führenden Bundesveranstaltung in Bonn vor geladenen Gästen, der Öffentlichkeit und den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen. - Nachstehend folgen die Ausführungen des Ministers.

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