Seit Jahresbeginn ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, zum zweiten Male seit ihrem Beitritt zur Weltorganisation. Wie in der ersten Amtsperiode (siehe VN 2/1979 S.62f.) wird Bonn gefordert sein, zu den im Rat behandelten Weltproblemen Stellung zu beziehen. Zu den dort seit vielen Jahren immer wieder erörterten Fragen wie Nahost oder Südliches Afrika ist seit 1980 ein anderes Dauerthema gekommen, der Konflikt am Golf, auf den diese Zeitschrift mehrfach mit Kurzbeiträgen eingegangen ist (zuletzt in VN 2/1986 S.76f.) und der auch im Beitrag von Remy Gorge (S.11ff. dieser Ausgabe) beleuchtet wird. Die nachfolgend vorgenommene Untersuchung der Befassung des Sicherheitsrats mit dieser Auseinandersetzung im Mittleren Osten ist über den Gegenstand des Konflikts hinaus höchst aufschlussreich, ermöglicht sie doch den Einblick in die Wirkungsweise dieses mit der Hauptverantwortung für die Wahrung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit betrauten Gremiums, in Potential wie Grenzen des Rates und schließlich in die Interessenlage seiner Mitglieder.