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Kulturpolitik im Völkerrecht verankert Das neue UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt

Nach nur zweijähriger Verhandlungsdauer hat die UNESCO im Oktober 2005 ein Übereinkommen angenommen, das darauf angelegt ist, kulturelle Güter und Dienstleistungen von der Liberalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation auszunehmen. Die Europäer haben sich schließlich vor allem gegen die USA durchgesetzt und den Schutz kultureller Güter durch Quoten, Subventionen und staatlicher Förderung als legitime Maßnahmen festgeschrieben. Die Autorin beschreibt den Entstehungsprozeß des Übereinkommens, die Verhandlungspositionen der verschiedenen Akteure und erläutert den normativen Gehalt des Vertragstextes.

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