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Krieg und Nachkrieg Die UN-Grundsätze bei Kriegs- und Humanitätsverbrechen

Am 3. Dezember 1973 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Katalog von ›Grundsätzen der internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung, Festnahme, Auslieferung und Bestrafung von Personen, die der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig sind‹, verabschiedet. Damit wurde ein Weg fortgesetzt, über den in dieser Zeitschrift zu berichten schon vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Problem der Verjährung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen Anlass war. Die Bemühungen um einen Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit, die bereits zu Formulierungen der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen geführt hatten, wurden im Jahre 1954 zunächst aufgegeben, weil es nicht möglich war, den Begriff der Aggression zu definieren. Die Stunde für eine solche Definition wird vielleicht in der Herbstsitzung der Organsation heranreifen.

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