Von den »menschlichen und wirtschaftlichen Hilfsquellen der Welt«, so die Charta der Vereinten Nationen in ihrem Artikel 26, solle »möglichst wenig für Rüstungszwecke abgezweigt« werden. Dem Sicherheitsrat wiesen die Gründer der Weltorganisation unter anderem die Aufgabe zu, Pläne zur »Errichtung eines Systems der Rüstungsregelung vorzulegen«. Auch der Generalversammlung wurde zugestanden, »Grundsätze für die Abrüstung und Rüstungsregelung« zu erörtern (Art. 11). In Resolutionen dieses Gremiums war später von der »allgemeinen und vollständigen Abrüstung« die Rede – ein Ziel, dessen Verwirklichung offenkundig nicht unmittelbar bevorsteht. Doch waren in den fünfeinhalb Jahrzehnten der UN-Geschichte auch bemerkenswerte Durchbrüche zu verbuchen; genannt seien nur der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, das Verbot der Chemiewaffen oder die Vereinbarung eines Stopps für Atomwaffentests. Wo darüber hinaus Abrüstungserfolge zu verzeichnen waren, hatten sie mitunter eine Kehrseite: nach dem Ende der Blockkonfrontation fand eine Vielzahl von den Streitkräften in Ost und West nicht mehr benötigter Waffen willige, aber dubiose Abnehmer. Sie diesen wieder wegzunehmen, erfordert erheblichen politischen und materiellen Aufwand, wie sich unlängst in Mazedonien beobachten ließ. Die Vereinten Nationen hatten bereits 1991 in Resolution 46/36H der Generalversammlung die »Erkenntnis« formuliert, »daß über den unerlaubten Waffenhandel beschaffte Waffen mit größter Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Zwecke eingesetzt werden und daß sogar Handfeuerwaffen, die auf diesem Wege direkt oder indirekt von Terroristengruppen, Drogenhändlern oder Untergrundorganisationen erworben werden, eine Gefahr für die regionale und internationale Sicherheit und ganz gewiß für die Sicherheit und politische Stabilität der betroffenen Länder darstellen können«. Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali führte Anfang 1995 den Begriff der ›Mikroabrüstung‹ ein. Aus diesen Ansätzen heraus kam es zur Einberufung einer Gruppe von Regierungssachverständigen für Kleinwaffen; die in deren Bericht enthaltenen Empfehlungen machte sich die Generalversammlung 1997 zu eigen. 1998 entschied sie, eine Konferenz über Kleinwaffen einzuberufen. Sie fand dann vom 9. bis 20. Juli dieses Jahres am Sitz der Vereinten Nationen statt. Kurz zuvor hatte sich die Generalversammlung unter spezifischer Ausrichtung auf die Organisierte Kriminalität ebenfalls mit der Handfeuerwaffenthematik befaßt: am 31. Mai 2001 verabschiedete sie ein Rechtsinstrument zur Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von Feuerwaffen.