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Ist internationaler Menschenrechtsschutz heute noch aktuell?

Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Die Erklärung ist ein Leitbild, eine Empfehlung, keine rechtsverbindliche Konvention. Aber auch als Empfehlung hat sie segensreich gewirkt. Viele ihrer Forderungen sind von den Staaten in ihre nationale Verfassungen aufgenommen worden. Dennoch ist auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes und im besonderen des internationalen Menschenrechtsschutzes, wie jedermann täglich erlebt, noch das meiste zu tun. Der ›Tag der Menschenrechte‹, den die Vereinten Nationen auf den Tag der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelegt haben, soll jährlich in besonderem Maße die Weltöffentlichkeit hierauf aufmerksam machen. Auch die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen beteiligt sich jährlich mit Veranstaltungen an dieser Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die Bundesveranstaltung der Gesellschaft, die zum letztjährigen Tag der Menschenrechte am 8. Dezember 1972 in der Bonner Beethovenhalle stattfand, hatte als Referenten den Wiener Völkerrechtler Dr. Andreas Khol, der beim Europarat als Sachverständiger für Menschenrechtsfragen tätig ist, zu Gast. Seine Ausführungen werden nachstehend wiedergegeben.

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