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Internationaler Menschenrechtsschutz Anspruch und Wirklichkeit

Trotz der weitreichenden Zustimmung, welche die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte erfahren haben, ist die tatsächliche Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen keineswegs gesichert. Die meisten der auf internationaler Ebene eingerichteten Erzwingungsverfahren besitzen nur eine geringe Durchschlagskraft. Durch das im Jahr 2008 ins Leben gerufene Verfahren der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (UPR) vor dem UN-Menschenrechtsrat werden die Staaten selbst als Hüter der Menschenrechte aktiviert.

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