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Humanitäres Kriegsvölkerrecht

Humanitäres Kriegsvölkerrecht: Unterzeichnung zweier Zusatzprotokolle zu den vier Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 - Anwendungsbereich - Verbesserter Schutz der Zivilbevölkerung - Schutz des Guerillakämpfers (56).

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