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Gewohnheitsrecht und Stimmverhalten

Am 27. Juni hat der Internationale Gerichtshof (IGH) mit zwölf gegen drei Stimmen entschieden, dass die von den Vereinigten Staaten gegen Nicaragua ergriffenen militärischen Maßnahmen gegen geltendes Völkergewohnheitsrecht verstießen und nicht als Selbstverteidigung zu rechtfertigen seien. Dieses Ergebnis ist keineswegs überraschend - auch nicht für die USA. Dort wird man allerdings die Entscheidung als einseitig politisch orientiert abwerten und hieraus die Rechtfertigung für einen weiteren Rückzug aus der Mitarbeit in den Vereinten Nationen ziehen. So wenig das Urteil in seinem Ergebnis überrascht, so erheblich ist seine völkerrechtspolitische Bedeutung - insbesondere für den Nachweis von Völkergewohnheitsrecht.

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