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Die Rechtsnatur des Verbots von Kernwaffen im Weltraum

Bei einem Rückblick auf das vergangene Jahr 1963 ist von verschiedenen Seiten wie auch z. B. von Chruschtschow in seiner Botschaft zur Jahreswende vom 31. Dezember an alle Regierungschefs hervorgehoben worden, daß in den hinter uns liegenden zwölf Monaten zwei zwischenstaatliche Übereinkommen auf dem Rüstungskontrollgebiet den Beginn einer allseits gewünschten Entspannungspolitik eingeleitet hätten, die es nun und in Zukunft fortzusetzen gelte. Als die beiden Übereinkommen werden genannt: der am 5. August 1963 in Moskau unterzeichnete Vertrag zum Verbot der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser und das in einer Entschließung der Vereinten Nationen ausgesprochene Verbot der Stationierung von Kernwaffen im Weltraum.

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