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Die Nebenorgane der Generalversammlung

Auf frühere Ansätze zur Rationalisierung der Verfahrensweisen der UN-Generalversammlung ging ein Beschluss dieses Hauptorgans vom 12. Dezember 1979 zurück, die Beibehaltung von Nebenorganen einer Überprüfung zu unterziehen. Hierfür wurde erst einmal ein weiteres Nebenorgan eingesetzt: der ›Ad-hoc-Ausschuss für Nebenorgane‹. Erfolg war ihm nicht beschieden, sieht man von der (mit mancherlei Einschränkungen versehenen) Entscheidung der Generalversammlung zu einem Moratorium hinsichtlich der Schaffung neuer Nebenorgane in Resolution 35/5 (Text: VN 6/1980 S. 222) ab; im Dezember 1981 wurde es durch Resolution 36/117A bis Ende 1982 ausgedehnt. Immerhin ist der Initiative des inzwischen erloschenen Ad-hoc-Ausschusses eine umfangreiche Ausarbeitung des UN-Sekretariats zu verdanken, die über bestehende Nebenorgane Auskunft gibt (UN-Doc. A/AC.202/1 v. 28. 3. 1980); auf dieser Grundlage wurde die nachfolgende aktualisierte Tabelle erstellt. Sie enthält eine Liste jener von der Generalversammlung ins Leben gerufenen Nebenorgane, die 1977 oder später Tagungen abgehalten haben und Mitte August 1982 noch bestehen. Nicht in ihr erfasst sind die tagungsgebundenen Ausschüsse der Generalversammlung (die Verfahrens- und Hauptausschüsse sowie die Ad-hoc-Ausschüsse für die Ankündigung freiwilliger Beiträge zum Programm des Hohen Flüchtlingskommissars und des Hilfswerks für die Palästinaflüchtlinge).

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