Menü

Die NATO und die Vereinten Nationen nach dem Kosovo-Konflikt Eine völkerrechtliche Standortbestimmung

Während der ersten vier Jahrzehnte ihres Bestehens bewegte sich die Nordatlantikvertrags-Organisation (North Atlantic Treaty Organisation, NATO) völkerrechtlich auf gesichertem Grund. Sie wurde geschaffen als ein Bündnis zur kollektiven Selbstverteidigung für den Fall des Angriffs auf eines ihrer Mitglieder. Ihr Hauptzweck bestand in der Verteidigung der Mitgliedstaaten gegen einen möglichen

Angriff von seiten des Ostblocks. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Auflösung des Warschauer Paktes Anfang der neunziger Jahre verschwand diese militärische Bedrohung. Der Wegfall des ursprünglichen Verteidigungszwecks führte jedoch nicht zur Auflösung des Bündnisses. Es begann vielmehr eine Debatte über die Aufgaben des Nordatlantikpakts in dem gewandelten weltpolitischen Umfeld. Seinen äußeren Ausdruck fand dieser Prozeß in den Einsätzen des nunmehr 19 Mitgliedstaaten umfassenden Bündnisses im Zusammenhang mit Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo.

Das könnte Sie auch interessieren


  • Dayton - kein Synonym für Frieden

    Nach dem angeblichen Versagen der Vereinten Nationen: absehbares Scheitern der NATO-MissionDayton - kein Synonym für Frieden

    01.02.1997
    Seit über einem Jahr spielen die Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien nur noch eine marginale, öffentlich kaum mehr beachtete Rolle. Die UN überwachen mittels der UNTAES den Übergangsprozeß in Ostslawonien bis zur endgültigen Eingliederung… mehr

  • Die NATO-geführte KFOR-Mission beseitigt Barrikaden im Norden des Kosovo im Januar 2023.

    Angespannte Beziehung zwischen Kosovo und Serbien

    28.11.2023
    Dieses Jahr sind die Spannungen zwischen Kosovo und Serbien eskaliert, es kam zu heftigen Gewaltausbrüchen. Die UN sehen die Stabilität und den Frieden in der Region gefährdet und rufen alle Beteiligten zu einem konstruktiven Dialog auf. mehr

  • IGH

    Jugoslawien und die NATOIGH

    01.04.2005
    Im Dezember 2004 erklärte sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in der Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Mitgliedstaaten aufgrund des Kosovo-Einsatzes als nicht zuständig. Dieses Urteil baut auf dem Befund auf, daß Jugoslawien zum Zeitpunkt der… mehr

  • VEREINTE NATIONEN Heft 1/1997

    VEREINTE NATIONEN Heft 1/1997

    01.02.1997

  • IGH

    Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro)IGH

    01.08.1993
    IGH: Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro) - Anwendbarkeit der Völkermord-Konvention - Einstweilige Anordnung erlassen, aber nicht befolgt (16). mehr