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Die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, stand die Bundesrepublik noch vor ihrer Gründung, aber in den Grundrechtskatalogen der Länderverfassungen - in Bayern, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und den drei damaligen südwestdeutschen Ländern - war das Fundament bereits gelegt, auf dem sich die freiheitliche demokratische und rechtsstaatliche Ordnung entfalten sollte. Die auffälligste Spur, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Grundgesetz hinterlassen hat, ist die dem Eingangsabsatz der Präambel nachgestaltete Bestimmung des Art. 1 Abs. 2, in der sich das Deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt.

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