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Der Konflikt in Syrien Eine völkerrechtliche Betrachtung

Wenige Monate nach Beginn der arabischen Aufstände im Frühjahr 2011 kam es auch in Syrien zu Protesten, Demonstrationen und Unruhen. Die Organe der Vereinten Nationen versuchen, auf den Konflikt zu reagieren. In ihrem Handeln stehen vor allem der Sicherheitsrat auf der einen Seite sowie die Generalversammlung und der Menschenrechtsrat auf der anderen Seite in gegenseitigem Widerspruch. Der Aufstand in Syrien dauert an, und die Forderungen nach einem baldigen Eingreifen werden lauter – notfalls ohne Mandat des Sicherheitsrats. Nach einer völkerrechtlichen Bewertung der Ereignisse gibt der vorliegende Beitrag Antworten auf die Fragen, ob ein Eingreifen rechtlich zulässig wäre und welche anderen Maßnahmen in Betracht kommen.

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