Standpunkt | Der Irankrieg und die Folgen für das Völkerrecht

Die brutalen Konflikte in der Ukraine, in Gaza und in Iran rückten das Völkerrecht in das Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit. Vor allem in den Medien erklären es manche für wirkungslos und proklamieren stattdessen eine, in keiner Weise näher ausgeführte, Machtpolitik.
Kriege und Verstöße gegen das Gewaltverbot der UN-Charta wiegen stets schwer, weil die Charta die Bewältigung kriegerischer Gewalt als Grundlage einer gerechten globalen Ordnung beansprucht. Allerdings haben nicht nur China und Russland, sondern auch die drei westlichen ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats das Völkerrecht seit dem Jahr 1945 oft gebrochen. Neu ist nunmehr die verbale Abkehr der US-Regierung unter Präsident Donald Trump vom Völkerrecht, das Fehlen jeglichen Versuchs der Rechtfertigung und damit die Aufgabe des Völkerrechts als Referenzsystem. Zudem ist eine neue geopolitische Konstellation entstanden: je nach Lesart bipolar durch China und die USA oder multipolar.
Die vielfältigen Facetten des Irankonflikts offenbaren auf erschreckend klare Weise die Defizite des Völkerrechts: Weder der vom Westen orchestrierte Staatsstreich im Jahr 1953 noch die Diktatur von Schah Reza Pahlavi wurden jemals völkerrechtlich sanktioniert. Die Repression des gegenwärtig nunmehr seit fast 50 Jahren regierenden, klerikal-autoritären Regimes forderte bis heute Hundertausende Opfer. Auch den außenpolitischen Interventionen Irans wurde selten Einhalt geboten. Auf der anderen Seite versucht insbesondere Israel, eine Neuordnung der Region mit gewaltförmigen und völkerrechtswidrigen Mitteln durchzusetzen.
Eine Welt ohne Völkerrecht und Menschenrechte sähe schlechter aus.
Kritik am Völkerrecht ist daher durchaus berechtigt, allerdings lauten die schwierigeren Fragen, ob die Regeln nicht geeignet waren oder ob ihr Potenzial – etwa das Völkerstrafrecht oder das Sanktionsrecht – nicht ausgeschöpft wurde, ob die Institutionen versagt haben, an welcher Stelle der Hebel anzusetzen wäre und natürlich grundsätzlich, welches Mittel jenseits des Völkerrechts zu anderen Ergebnissen geführt hätte. Dies sind mehr als genug Fragen.
Ohne den Antworten vorzugreifen, kann jedoch eine Schlussfolgerung bereits zum jetzigen Zeitpunkt gezogen werden: Das Völkerrecht dient seit seinem Bestehen mächtigen Interessen, und sein Zustand war daher stets von der jeweiligen Machtkonstellation abhängig und damit fragil. Es hat aber unter anderem durch das seit dem Jahr 1945 entwickelte Menschenrechtschutzsystem Akteuren wie kleineren und mittleren Staaten, den neu geschaffenen internationalen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Referenzsystem sowie praktische Hebel an die Hand gegeben, um viele Fortschritte zu erreichen. Es ist daher zynisch, wenn aus deutschen Schreibstuben diese historischen Verdienste nicht nur ignoriert, sondern auch die aktuellen Bemühungen zahlreicher Menschen und Entitäten zur Bekämpfung globaler Probleme etwa von Klimawandel, Pandemien und Menschenrechtsverletzungen torpediert werden.
Das Völkerrecht taugt auch in der aktuellen Situation sicherlich nicht das Allheilmittel aller Konflikte und Probleme der Welt. Eine Welt ohne Völkerrecht und Menschenrechte sähe allerdings schlechter aus. Es wäre daher wünschenswert, wenn in dieser Umbruchssituation Mittelmächte – etwa Deutschland mit den anderen europäischen Staaten und Kanada – den Kern des Völkerrechts nicht nur verteidigen, sondern gemeinsam mit Akteuren aus allen Kontinenten sowie der Zivilgesellschaft weiterentwickeln würden, um den nicht eingelösten Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Durchbruch zu verhelfen und sich damit einer friedlichen und gerechten Weltordnung anzunähern.




