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Das Berlin-Problem im Lichte der Menschenrechtsbestimmungen und der Praxis der Vereinten Nationen

I. Verletzung der Menschenrechte in Berlin. Zuständigkeit der Vereinten Nationen

 

Im Laufe des Jahres 1962 ist wiederholt angeregt worden, die Verletzungen der Menschenrechte in Berlin durch das Regime Ulbrichts in den Vereinten Nationen zur Sprache zu bringen.

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