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Standpunkt | Chancen für das Überleben der regelbasierten Ordnung

Prof. Dr. Norman Weiß ist Staats- und Völkerrechtler am MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam und Mitglied des DGVN-Forschungsrats. Wer normative Ordnung verteidigen will, so betont er in diesem Standpunkt, muss eigene Selektivitäten reduzieren und rechtsstaatliche Selbstbindung konsequent praktizieren.

Guterres, Wang Yi und weitere Vertreter am Konferenztisch im Sicherheitsrat.
UN-Generalsekretär António Guterres (links) während einer Sitzung des Sicherheitsrat zur Wahrung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit mit Fokus auf Multilateralismus sowie Reform der globalen Governance. Rechts von ihm ist Wang Yi, der Außenminister der Volksrepublik China und Präsident des Sicherheitsrats im Februar 2025. UN Photo/Eskinder Debebe

Die Rede vom Ende der regelbasierten internationalen Ordnung prägt inzwischen sicherheitspolitische Strategiepapiere ebenso wie politische Grundsatzdebatten. Neu ist jedoch, dass zentrale Mächte die Bindung an gemeinsame Regeln nicht mehr nur faktisch unterlaufen, sondern offen relativieren. Damit wird die normative Verbindlichkeit des Ordnungsmodells selbst infrage gestellt.

Die regelbasierte Ordnung zielte darauf, das zwischenstaatliche Gewaltverbot, kollektive Sicherheit und multilaterale Entscheidungsverfahren als verbindliche Strukturprinzipien zu etablieren. Sie versprach, Macht durch Recht zu kanalisieren und politische Erwartungen zu stabilisieren. Dieser Anspruch war jedoch von Beginn an spannungsreich. Viele ihrer Regeln entstanden unter Bedingungen kolonialer Herrschaft, politischer Exklusion und ökonomischer Abhängigkeit. Universelle Normsetzung ging mit asymmetrischer Beteiligung einher. Die Ordnung war damit nie machtneutral, sondern in globale Hierarchien eingebettet.

Diese Konstellation prägt ihre Wahrnehmung bis heute. Für zahlreiche Staaten des Globalen Südens liegt das Problem weniger in der Existenz universeller Normen als in der strukturellen Asymmetrie zwischen Normsetzung und Normdurchsetzung. Wo Regeln selektiv angewandt oder mit strategischen Interessen verknüpft werden, entsteht ein Glaubwürdigkeitsdefizit. Zwar haben Völkerrecht und Menschenrechtsregime reale Verhaltenserwartungen erzeugt; doch ihre Bindungswirkung war ungleich verteilt. Das wirkt fort.

Hinzu tritt eine qualitative Verschiebung: Zentrale Großmächte relativieren den normativen Rahmen selbst. Russland greift offen zu militärischer Gewalt und bestreitet die Reichweite des Gewaltverbots. China reklamiert die Bedeutung des Völkerrechts, interpretiert es jedoch strikt souveränitätszentriert und ordnet es staatlicher Kontrolle unter. Die USA behandeln internationale Regelbindung zunehmend als politisch kontingent und knüpfen sie an unmittelbare Interessenlagen. In allen drei Fällen verliert Recht den Charakter eines vorausgesetzten Rahmens und wird zum Instrument strategischer Disposition.

Gerade diese programmatische Distanzierung unterscheidet die gegenwärtige Krise von früheren Erosionsphasen. Wenn maßgebliche Machtzentren die normative Bindungswirkung relativieren, wird aus Regelverletzung Ordnungszweifel. Postkoloniale Skepsis verbindet sich mit aktueller Erfahrung selektiver Anwendung.

Darin liegt zugleich eine begrenzte Möglichkeit zur Neujustierung. Die Stabilität einer regelbasierten Ordnung hängt nicht von moralischer Rhetorik ab, sondern von institutioneller Glaubwürdigkeit. Entscheidend sind faire Repräsentation, transparente Verfahren und nachvollziehbare Lastenteilung. Multilateralismus muss tatsächliche Mitgestaltung eröffnen, auch wenn dies bestehende Machtpositionen relativiert.

Die Vereinten Nationen bleiben trotz Blockaden der zentrale Referenzrahmen universeller Normen. Ihre Durchsetzungsschwäche hebt ihre strukturierende Funktion nicht auf. In einer internationalen Konstellation ohne tragfähige Alternative zu allgemeinen Regeln wird ihre Reform zur sicherheitspolitischen Kernfrage.

Für Europa folgt daraus eine klare Konsequenz: Wer normative Ordnung verteidigen will, muss eigene Selektivitäten reduzieren und rechtsstaatliche Selbstbindung konsequent praktizieren. Gelingt die Selbstbindung der Macht glaubwürdig, bleibt auch unter widrigen Bedingungen Raum für das Fortbestehen einer regelbasierten Ordnung.

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