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Belgrads leerer Stuhl im Glaspalast Das Einfrieren der UN-Mitgliedschaft Jugoslawiens durch Sicherheitsrat und Generalversammlung

Aus sehr verständlichen Gründen sind Sicherheitsrat und Generalversammlung beim Einfrieren der Mitgliedschaft der ›Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawie‹ (SFRJ) einen Weg gegangen, der in der Charta noch nicht vorgezeichnet ist. Lässt er sich mit der Charta vereinbaren? Liegt da etwa eine Verletzung derselben vor oder eine legitime Fortentwicklung? Welchen Status hat nach der Entscheidung der Generalversammlung vom 22.September 1992 der Reststaat? Das sind die Fragen, die hier behandelt werden sollen. Es war dazu nötig, den Sachverhalt darzulegen, insbesondere die Vorgeschichte dieses Beschlusses unter Konzentration auf die Vorgänge in den Vereinten Nationen. Es ist dabei aber weder möglich, die verwickelten und komplexen Entwicklungen innerhalb Jugoslawiens noch auch die Bemühungen der verschiedenen europäischen Organisationen um eine Vermittlung zwischen dem Reststaat (Föderative Republik Jugoslawien, FRJ) und den abgefallenen Republiken im einzelnen zu schildern, obwohl diese mit den Aktionen der Vereinten Nationen in engem Zusammenhang stehen.

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