Menü

Aspekte des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Herr Vorredner hat bei der Schilderung der Menschenrechtsprobleme in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf die vielfältigen Probleme hingewiesen, die sich aus ihrer Teilnahme am Internationalen Menschenrechtsschutz ergeben und dabei auch die verschiedenen Stufen dieses Menschenrechtsschutzes erwähnt, die sich ganz ähnlich auf nationaler wie auf internationaler Ebene finden.

Auf der Ebene der Vereinten Nationen stellt die erste Stufe 1945 die Annahme der Charta dar, in der es der Organisation aufgetragen wurde, sich des Schutzes von Menschenrechten anzunehmen, also die Festlegung eines Programms. Die zweite Stufe einer Definition von Menschenrechten wurde 1948 mit der Annahme der Universellen Erklärung durch die Generalversammlung betreten, wenn auch nicht voll erreicht. Eine dritte Stufe stellt dann die Begründung einer Rechtsverpflichtung zur Achtung von Menschenrechten, verbunden mit einer lediglich politischen Sanktion der Offenlegung von Verstößen, dar: durch die beiden Menschenrechtspakte, angenommen 1966, in Kraft seit 1976. Die vierte Stufe ist die Errichtung eines wirksamen Rechtsschutzes für die Opfer einer Verletzung. Diese vierte Stufe ist zwar nicht nur in unserer nationalen Rechtsordnung erreicht, sondern auch auf der europäischen Ebene, noch nicht aber auf der Weltebene.

Das könnte Sie auch interessieren


  • Zehn Jahre Menschenrechtsausschuss - Versuch einer Bilanz

    Zehn Jahre Menschenrechtsausschuss - Versuch einer Bilanz

    01.10.1987
    Im März 1977 trat der Ausschuss für Menschenrechte nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (nachstehend: Pakt) in New York zu seiner konstituierenden Tagung zusammen. Vom 23. März bis zum 10. April 1987 hielt er in Genf… mehr

  • The United Nations and Human Rights

    The United Nations and Human Rights

    01.08.1993
    Besprechung des Buches: Alston, Philip (ed.), The United Nations and Human Rights. A Critical Appraisal, Oxford: Clarendon Press 1992. mehr

  • Václav Bálek, der derzeitige Präsident des Menschenrechtsrats, eröffnet die 55. Sitzung des Rats im September 2023.

    Dieser oder keiner – der UN-Menschenrechtsrat

    12.10.2023
    Es gibt manches zu kritisieren am Menschenrechtsrat. Dennoch hat er in den 17 Jahren seines Bestehens gemessen an seinen Möglichkeiten einige Erfolge vorzuweisen. Ohne ihn wären viele Menschenrechtsnormen längst zur leeren Hülle geworden. mehr

  • David Kaye, Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (© UN Photo/Jean-Marc Ferré)

    Schutz von Whistleblowern: weltweit und UN-intern

    16.02.2016
    Ein UN-Bericht zum Umgang von Staaten und internationalen Organisationen mit Informationsquellen von Journalist_innen und Öffentlichkeit sowie Whistleblowern kommt zu dem Schluss, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Kontext, besonders… mehr

  • Menschenrechte: Möglichkeiten und Grenzen der Vereinten Nationen

    Menschenrechte: Möglichkeiten und Grenzen der Vereinten Nationen

    01.06.1979
    Ehe der Kalte Krieg ausbrach und andere Verzögerungsfaktoren auftraten, war es von 1946 bis 1948 möglich, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in zwei Jahren abzufassen. Es war von 1963 bis 1965 möglich, binnen zwei Jahren das Internationale… mehr