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30 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Ein Zeichen der Hoffnung setzte wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet. Trotz ihres universellen Anspruchs besitzt sie als Resolution der Generalversammlung keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen; eine höhere Stufe der Menschenrechtsverwirklichung ist jedoch mit den völkerrechtlichen Übereinkommen zum Menschenrechtsschutz (vgl. die Aufstellung S. 23 ff. dieser Ausgabe) betreten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die beiden Menschenrechtspakte; in Kraft getreten ist nunmehr, nach Abgabe entsprechender Erklärungen durch zehn Vertragsstaaten, auch das Verfahren der Staatenbeschwerde gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

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