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Zwischen Nutzung und Konservierung zum ›Wohle der Menschheit‹ Die Frage der Antarktis vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Einen ersten umfassenden Bericht über die Antarktis hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ende Oktober 1984 vorgelegt. Die Erstellung dieses Berichts geht zurück auf eine Stellungnahme der blockfreien Länder, die auf ihrer 7. Gipfelkonferenz in Neu-Delhi im März 1983 die Behandlung der Frage der Antarktis durch die UN-Generalversammlung gefordert hatten. Auf Initiative des südostasiatischen Landes Malaysia und des Karibikstaates Antigua und Barbuda wurde die Thematik in die Tagesordnung der 38. Generalversammlung aufgenommen und der Generalsekretär schließlich mit Resolution 38/77 beauftragt, den nunmehr vorliegenden Bericht anzufertigen. Mit der Aufnahme der Frage der Antarktis in die Tagesordnung der 38. und 39. Generalversammlung wandte sich dieses Gremium einem Themenkomplex zu, mit dem es sich bisher nicht beschäftigt hatte. Frühere Versuche, die Aufnahme in die Tagesordnung zu erreichen, waren am Widerstand der Vertragsstaaten des am 1. Dezember 1959 geschlossenen und am 23. Juni 1961 in Kraft getretenen Antarktisvertrages gescheitert.

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