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Zwei chinesische Staaten in der UNO?

Die folgende Untersuchung geht von der völkerrechtlichen Tatsache aus, die hier nicht weiter begründet wird, daß der Staat China, wie er 1945 Mitglied der Vereinten Nationen geworden war, trotz des revolutionären Umsturzes im Jahre 1949 und trotz der späteren Teilung — unabhängig von dem Rechtsstatus der Insel Taiwan (Formosa) — auf dem südostasiatischen Kontinent fortbesteht und daß die Regierung in Peking als effektive Machthaberin über Gebiet und Volk dieses Staates zur Repräsentation des Mitgliedes China in den Vereinten Nationen befugt ist.

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