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Zur Auslegung der Charta durch die Generalversammlung Die Erklärung über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit der Staaten

Am 19. Dezember 1977 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution über die Vertiefung und Festigung der internationalen Entspannung die Rolle der Vereinten Nationen für die Erhaltung des Friedens, die Rüstungsbeschränkung und die Zusammenarbeit der Völker erneut betont und hat hierbei auf einige grundlegende frühere Erklärungen hingewiesen, unter ihnen an erster Stelle auf die Erklärung über die völkerrechtlichen Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten im Sinne der Charta der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970. Diese Bezugnahme bestätigt von neuem die große Bedeutung, die die Erklärung über freundschaftliche Beziehungen (künftig ›Erklärung über fB‹) erwartungsgemäß inzwischen für die Praxis der Vereinten Nationen erlangt hat.

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