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Von der Mühe der frauenpolitischen Ebenen Fünf Jahre nach Beijing: Sondergeneralversammlung in New York

Die Vierte Weltfrauenkonferenz setzte 1995 in Beijing mit ihrem Schlußdokument, der Aktionsplattform, eine einschneidende Wegmarke in der Geschichte der UN-Frauenpolitik. Sie war als Handlungsleitfaden konzipiert, der nicht zuletzt das 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) unter den Vorzeichen der Globalisierung ergänzen, aktualisieren und konkretisieren sollte. Zusammen können die beiden Dokumente als Versuch gesehen werden, ein internationales operationalisierbares Regelwerk für die Geschlechtergleichheit zu erstellen, das den geschlechtsspezifischen Ungleichheitsdynamiken in den einzelnen Gesellschaften entgegenwirken soll. Von der Intention her ist die Aktionsplattform damit vergleichbar der ›Agenda 21‹ der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) von 1992, die zusammen mit den Konventionen zum Schutze des Klimas und zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie weiteren Vereinbarungen ein international gültiges Regelwerk für den Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen unter den gegenwärtigen Bedingungen zu schaffen sucht.

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