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Verbot von Streumunition Das Übereinkommen über Streumunition stärkt das humanitäre Völkerrecht

Am 1. August 2010 ist das Übereinkommen über Streumunition in Kraft getreten. Damit gelangte der im Februar 2007 außerhalb der Vereinten Nationen begonnene Verhandlungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss. Mit dem umfassenden Verbotstatbestand, dem weiten Opferbegriff und seiner sofortigen Geltung stärkt das Übereinkommen das humanitäre Völkerrecht.

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