Menü

SFRJ, BRJ und IGH Das heutige Jugoslawien und die Organe der Vereinten Nationen

Ihrem Ziel der Universalität sind die Vereinten Nationen näher denn je; mit der Aufnahme der Pazifikstaaten Kiribati und Nauru wird die Weltorganisation demnächst 187 Mitglieder umfassen. Ausgetreten ist noch kein Staat; in der UN-Charta findet sich eine Bestimmung über den Austritt aus der Organisation erst gar nicht. Intermezzo ist der »Rückzug« Indonesiens zu Jahresbeginn 1965 geblieben (das Land nahm im September 1966 seine Mitarbeit in der Weltorganisation wieder auf). Die Sowjetunion Stalins boykottierte in der Frühzeit einige Sitzungen des Sicherheitsrats, wahrte aber insgesamt ihre Interessen lieber innerhalb der Organisation, etwa durch Einlegen des Vetos. Einige Jahrzehnte später winkte ein US-Diplomat zwar schon im Geiste (und geographisch falsch) von einem Hafenkai der Ostküste aus den UN zum Abschied »in den Sonnenuntergang« nach, doch zog auch die den Vereinten Nationen zeitweise äußerst reserviert gegenüberstehende Regierung Ronald Reagans den Verbleib in der Organisation einem Ausscheiden vor. Selbst Staaten, die vom Sicherheitsrat mit Sanktionen belegt wurden, blieben Mitglied; Irak wie Libyen gehören weiterhin den UN an. In der mehr als fünfzigjährigen Geschichte der Vereinten Nationen hat es keinen Ausschluß nach Artikel 6 der Charta, die eine solche Maßnahme gegenüber einem Mitglied vorsieht, »das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt«, gegeben, auch keine Anwendung des Art. 5, der gegenüber einem Mitglied, »gegen das der Sicherheitsrat Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen getroffen hat«, die Suspension der Mitgliedsrechte zuläßt. Ein anderer, ungewöhnlicher Weg wurde hingegen bezüglich Jugoslawiens beschritten: das ›Einfrieren‹ der Mitgliedschaft im Jahre 1992.

Das könnte Sie auch interessieren


  • IGH

    Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro)IGH

    01.08.1993
    IGH: Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro) - Anwendbarkeit der Völkermord-Konvention - Einstweilige Anordnung erlassen, aber nicht befolgt (16). mehr

  • Kostunicas Wende

    55. GeneralversammlungKostunicas Wende

    01.12.2000
    55. Generalversammlung: Neumitglied Jugoslawien — Von der Sezessions- zur Dismembrationsthese — Rückkehr Belgrads in die internationale Gemeinschaf —Haltung Montenegros — Ungelöste Probleme der Staatennachfolge. mehr

  • Der stille Teilhaber

    China zwischen Eigeninteresse und KooperationsbereitschaftDer stille Teilhaber

    01.08.1999
    Als am 10. Juni ein Vertreter Chinas am Sitz der Vereinten Nationen vor die Presse trat, um die Haltung Beijings zur Kosovo-Resolution des Sicherheitsrats zu erläutern, wies er mit Nachdruck darauf hin, daß nunmehr der Vorrang dieses Hauptorgans… mehr

  • IGH

    Jugoslawien und die NATOIGH

    01.04.2005
    Im Dezember 2004 erklärte sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in der Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Mitgliedstaaten aufgrund des Kosovo-Einsatzes als nicht zuständig. Dieses Urteil baut auf dem Befund auf, daß Jugoslawien zum Zeitpunkt der… mehr

  • Internationaler Gerichtshof

    Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro)Internationaler Gerichtshof

    01.10.1996
    Internationaler Gerichtshof: Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro) - Anwendung der Genozid-Konvention - Urteil über die vorgängigen Einreden Belgrads - Fragen der Staatennachfolge in Verträgen und der Verantwortlichkeit von… mehr