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Portugals Kolonialismus in Afrika und die Bundesrepublik Deutschland (Schluss)

Die Sorge der UN-Gründungsmitglieder um die damaligen Kolonien schlug sich in Kapitel XI der Charta nieder. Darin werden die Verwaltungsmächte der noch abhängigen Gebiete aufgefordert, regelmäßig dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über das Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungswesen in den Kolonien zu übermitteln. Die erste Generalversammlung im Jahre 1946 ersuchte daraufhin alle Mitgliedstaaten, die Territorien zu benennen, über die sie Berichte abzugeben beabsichtigten. Acht Kolonialmächte meldeten 74 Gebiete an. Portugal war nicht darunter, da es zu jener Zeit noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen war. Innerhalb der Vereinten Nationen war aber umstritten, ob die Generalversammlung das Recht haben sollte, die abhängigen Gebiete selbst zu definieren und zu benennen. Daher wurde die Generalversammlung nicht öffentlich tätig, als Portugal 1955 UN-Mitglied wurde und im darauffolgenden Jahr auf eine entsprechende Frage dem Generalsekretär mitteilte, dass es keine abhängigen Gebiete verwalte.

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