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Nationalisierung und Internationalisierung der Meere Zur Vierten Verhandlungsrunde der Dritten Seerechtskonferenz

Die deutsche Öffentlichkeit hat von den grundlegenden Änderungen der Nutzungsverhältnisse an den Weltmeeren bisher kaum Notiz genommen. Zwar sind die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von überseeischen Energie- und Rohstoffzufuhren und die Bedeutung des Exports für Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung allgemein erkannt. Aber das Verständnis für die See und die Bedeutung von Seetransport und anderen Meeresnutzungen für volkswirtschaftliche Entwicklungen und Sicherheit unseres Staatswesens ist nicht in gleichem Maße verbreitet. Nicht zuletzt deshalb spielt die Bundesrepublik Deutschland auf der Seerechtskonferenz, die am 15. März 1976 in New York begonnen hat, eine Rolle, die ihren wirtschaftlichen und Sicherheitsinteressen wenig angemessen ist. Die Konferenz wird in achtwöchigen Beratungen versuchen, die nunmehr acht Jahre andauernden Verhandlungen über eine umfassende Neuordnung des Seevölkerrechts zum Abschluss zu bringen. Im Gegensatz zur deutschen Öffentlichkeit wird das Konferenzgeschehen im Ausland mit wachsendem Interesse verfolgt.

 

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