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Menschenrechte und UN-Friedensmissionen Warum der Sicherheitsrat gefordert ist

Das Friedensverständnis der UN-Charta geht über die bloße Abwesenheit von Krieg hinaus und umfasst auch rechtsstaatliche Prinzipien, darunter insbesondere den Schutz der Menschenrechte. Deren Verteidigung und Beachtung muss dementsprechend ein Kernanliegen der UN-Friedensmissionen sein. Ein Versagen der Vereinten Nationen, sei es durch unzureichenden Schutz, sei es durch das Fehlverhalten des Friedenspersonals, untergräbt die Legitimität der Friedensmissionen und der Weltorganisation selbst. Der Sicherheitsrat sollte die noch offenen Fragen und Herausforderungen in einer Grundsatzresolution angehen und diese in das Mandat einer jeden Friedensmission übernehmen.

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